Wissenswert

Mit dem Motorrad im Ausland

Im Frühjahr geht es wieder los, Motorradfahrer schwingen sich auf ihre Kisten und fahren was das Zeug hält! Im eigenen Land ist das kein Problem und stellt keine große Hürde dar. Kennt man doch die hiesigen Verkehrsregeln und der Versicherer ist auch mit den Risiken im Lande vertraut.

Doch viele planen und fahren auch Touren ins Ausland. Und sei es auch nur in das nächste angrenzende Land.
Je nach Land gibt es einige Dinge die man als Motorradfahrer beachten sollte. In diesem Beitrag habe ich ein paar Länder mit ihren Besonderheiten zusammengestellt.

Fangen wir mit Österreich und der Schweiz an.

Österreich ist ein beliebtes Reiseziel bei Motorradfahrern. Vor allem aus dem Süddeutschen Bereich. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind hier:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 100 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

Die Nutzung der Autobahn ist ab 60 km/h erlaubt.

In der Schweiz ist die Nutzung der Autobahn ab 80 km/h gestattet. Die Tempolimits liegen hier wie folgt vor:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 80 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h
  • Autobahn: 120 km/h

Italien ist vor allem besonders was die Helmpflicht angeht. Hier werden nur Helme akzeptiert, die der ECE Norm 22 entsprechen! Ist das nicht der Fall, kann das schnell bis zu 311€ Strafe kosten. Dazu kommt noch eine Beschlagnahmung der Maschine von bis zu 60 Tagen.
Bei einem erneuten Verstoß wird das Motorrad sogar bis zu 3 Monate beschlagnahmt.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind hier folgende:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraße: 110 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

Auf die Autobahn dürfen in Italien übrigens nur Motorräder ab 150cm²

Frankreich hat folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraße: 110 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

In Spanien ist die Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn 60 km/h und folgende Tempolimits gelten:

  • innerorts: 50 km/h
  • außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h
  • Autobahn: 120 km/h

Innerhalb der EU und auch in der Schweiz ist der nationale (deutsche) Führerschein gültig. Außerhalb der EU sollte man einen internationalen Führerschein mit sich führen. Dieser ist zwar nicht immer zwingend erforderlich, erleichtert aber in vielen Gebieten das Handling ungemein!
Der internationale Führerschein kann im jeweiligen Rathaus der Gemeinde/Stadt beantragt werden. Dafür ist nur der EU Führerschein nötig (Scheckkarte – wer noch einen “Papier” Führerschein hat, muss diesen erst umtauschen!), ein Passbild und der Ausweis. Gültig ist er für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Kosten (ca. 15€) und auch der Aufwand halten sich im Rahmen. Hier gilt: Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben!

In Marokko wird übrigens kein internationaler Führerschein verlangt. Die Geschwindigkeitslimits innerorts sind 60 km/h und außerorts liegen sie bei 100 km/h

Baujahr 1979 typisch Norddeutsch leidenschaftlicher Motorradfahrer mit akutem Fernweh